Presseaussendung · 27.04.2018 CCC-Rechtsstreit: Land Vorarlberg bringt außerordentliche Revision ein Legistik-Landesrätin Schöbi-Fink: "Halten vorgenommene Abweichung von bisheriger Rechtsprechung ohne ausreichende Begründung für problematisch"

Veröffentlichung
Freitag, 27.04.2018, 11:42 Uhr
Themen
Glücksspiel/VwGH/Schöbi-Fink
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Im Rechtsstreit mit Peter Zanoni, Gründer und Geschäftsführer der Concord Card Casino Gruppe, erhebt das Land Vorarlberg außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien. Das kündigte Vorarlbergs Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink am Freitag (27. April) an.

Konkret vorbereitet wird eine außerordentliche Revision an den VwGH gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2018. Darin gelangte das Gericht zur Rechtsansicht, dass von der CCC Event-Management GmbH keine Kriegsopferabgabe eingehoben werden darf. "Wir halten die vorgenommene Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung ohne ausreichende Begründung für problematisch. Genau in diesem Punkt wollen wir Klarheit bekommen, ob die Auslegung des Landesverwaltungsgerichtes im Sinne des VwGH ist oder nicht", erläutert die Legistik-Landesrätin.

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