Presseaussendung · 25.05.2018 Wohnbaureferenten der Länder tauschen sich aus LSth. Rüdisser: Kostentreiber identifizieren und reduzieren

Veröffentlichung
Freitag, 25.05.2018, 15:10 Uhr
Themen
Wohnbau/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bad Ischl (VLK) – Das Thema leistbares Wohnen bildete ein Schwerpunkt der heutigen (Freitag) Konferenz der Landeswohnbaureferenten in Bad Ischl. „Wir müssen weitere Kostentreiber identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen“, sagte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Mit der im letzten Jahr in Kraft getretenen Bautechnikverordnung und den OIB-Richtlinien wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinfachung und Entlastung im Bereich des Wohnbaus vollzogen. Von mehr als 50 Vereinfachungsvorschlägen des Landes Vorarlberg floss etwa die Hälfte direkt in die bautechnischen Richtlinien 2015 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (Anm: OIB-Richtlinien) ein. Einige wichtige, aber nicht berücksichtigte Vorschläge, wurden als eigener Vorarlberger Weg in der neuen Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt.

„Wir versuchen die Rahmenbedingungen bestmöglich an die regionalen Bedürfnisse anzupassen. Verfahrenskonzentration und eine sehr kurze Verfahrensdauer in mehr als 90 Prozent der Fälle unterstreichen dieses Bestreben“, erklärt Wohnbaulandesrat Karlheinz Rüdisser.

Im Vorfeld der Konferenz meldeten die Bundesländer ihre Erfahrungen betreffend der Kostentreiber strukturiert ein. Auf Basis dieser Erhebung wurden die einzelnen Maßnahmen diskutiert, im nächsten Schritt werden daraus weiter Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Rüdisser: „Wir haben zweifellos in Vorarlberg andere Voraussetzungen als zB in Burgenland oder Wien. Dennoch können wir von den Erfahrungen profitieren und sinnvolle Maßnahmen für Vorarlberg adaptieren.“

Wohnbauförderung 

Die Wohnbauförderung ist ein wichtiges Instrument um Wohnen leistbarer zu gestalten. Vorarlberg wendet durchschnittlich 386 Euro pro Einwohner und Jahr für die Wohnbauförderung auf, in Summe elf Prozent des Landesbudgets – „das ist im Ländervergleich klar der höchste Betrag“, sagte Rüdisser. Erfreulicherweise gelingt es dem Land, die gesamten Ausgaben der Wohnbauförderung aus den Rückflüssen aus aushaftenden Darlehen und dem Wohnbauförderungsbeitrag zu bestreiten, betonte der Landesstatthalter. Diese hohe Selbstfinanzierungskraft resultiere auch daraus, dass Vorarlberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern seine Forderungen nicht verkauft hat.

Mit der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags im Finanzausgleich 2017 wurde ein Beitrag zur beabsichtigten größeren Steuerautonomie der Länder geleistet. Diese an die Lohnsumme gekoppelte Abgabe (jeweils ein halbes Prozent von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) trug in der Vergangenheit neben den Rückflüssen aus aushaftenden Förderungsdarlehen wesentlich zur Finanzierung der Wohnbauförderung bei. „Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde heuer zu einer ausschließlichen Landesabgabe“, sagte der Landesstatthalter: „Der bisherige Tarif für Dienstnehmer und Dienstgeber (jeweils 0,5 Prozent) soll gleich bleiben“.

Großes Interesse an Leerstandsstudie

Die kürzlich von der Vorarlberger Landesregierung präsentierte Studie zum Thema Leerstand stößt österreichweit auf großes Interesse. Insbesondere die Motive für Leerstand sind eine wichtige Datenquelle und Orientierungshilfe für die künftigen wohnbaupolitischen Maßnahmen. Durch die Aktivierung des Leerstands wird ein zusätzliches Angebot von dringend benötigtem Wohnraum geschaffen und somit eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes erzielt. Die Ergebnisse der Studie zeigen jedoch, dass das derzeit in Bundeskompetenz befindliche Mietrecht eine wesentliche Rolle spielt. Es wird von vielen als zu kompliziert empfunden und nimmt auf spezifische regionale Anforderungen zu wenig Rücksicht. „Eine Verländerung des Mietrechts würde helfen die Rahmenbedingungen an die regionalen Bedürfnisse anzupassen“, schließt Rüdisser.

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