Presseaussendung · 29.05.2018 Bildungsdirektion und weitere Bildungsreformen auf Schiene LR Schöbi-Fink: Landesregierung beschließt Bildungsreform-Anpassungsgesetz

Veröffentlichung
Dienstag, 29.05.2018, 15:32 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Bildung/Schöbi-Fink
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (Dienstag) Sitzung den Entwurf eines Bildungsreform-Anpassungsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugewiesen. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die schulrechtlichen Bestimmungen des Landes an die durch das Bildungsreformgesetz 2017 erfolgten Änderungen angepasst“, erläutert Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink: „Dabei werden insbesondere die neuen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion berücksichtigt und das Schulratgesetz aufgehoben“.

Gleichzeitig wird vorgesehen, dass der Landeshauptmann der Bildungsdirektion als Präsident vorsteht. Weiters wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Angelegenheiten der Landesvollziehung in Angelegenheiten des Schulwesens auf die Bildungsdirektion zu übertragen (etwa die Diensthoheit über die Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen).

Schulcluster

Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage wird die Möglichkeit geschaffen, Pflichtschulen bzw. Pflichtschulen und Bundesschulen im organisatorischen Verbund als Schulcluster zu führen. Zudem wird mit Blick auf die bundesgesetzliche Bestimmung über die Einrichtung von Modellregionen Vorsorge für die Umsetzung einer in diesem Zusammenhang allenfalls erforderlichen staatsrechtlichen Vereinbarung getroffen.

Abgesehen von den, aufgrund des Bildungsreformgesetzes 2017 erforderlichen Änderungen, enthält der Entwurf insbesondere folgende Neuerungen: Mit einer neuen Regelung im Pflichtschulorganisationsgesetz wird öffentlichen Pflichtschulen Teil-rechtsfähigkeit eingeräumt und die Führung von Schulkonten ermöglicht. Außerdem entfällt die Verpflichtung des Schulerhalters, einen sprengelfremden Schulbesuch zu verweigern.

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