Presseaussendung · 08.06.2018 Notärztliche Versorgung wird sichergestellt Landesgesundheitsreferentinnen- und -referentenkonferenz in Wien

Veröffentlichung
Freitag, 08.06.2018, 15:13 Uhr
Themen
Gesundheit/Bernhard
Redaktion
Thomas Mair

Wien (VLK) – Die Sicherung der notfallmedizinischen Versorgung stand im Mittelpunkt der heutigen (Freitag) Konferenz der Gesundheitslandesrätinnen und –räte in Wien. „Wir brauchen auch in Zukunft eine ausreichende Zahl an Notärzten“, betonte Landesrat Christian Bernhard. Um dies sicherzustellen, müsse die Ärzteausbildungsordnung entsprechend geändert werden, so Bernhard.

Die notfallmedizinische Versorgung ist neben stationären und ambulanten Einrichtungen eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in Österreich. Grundlage dafür sind ausreichende, gut ausgebildete Mediziner mit Befähigung, als Notarzt tätig sein zu dürfen. Bisher waren viele Medizinerinnen und Mediziner vor dem Turnus bzw. während der Ausbildung zum Facharzt gleichzeitig als Notärzte tätig. Die neue Ärzteausbildungsordnung hat aber dazu geführt, dass dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Die Ländervertreter fordern den Bund daher auf, die Befähigung bzw. Ausbildung zum Notarzt dahingehend zu ändern, dass auch Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung im organisierten Notarztdienst eingesetzt werden können. „Hier könnte ansonsten eine Versorgungslücke entstehen“, warnt Landesrat Bernhard.

„Mit der geänderten Ärzteausbildungsordnung kann sichergestellt werden, dass auch in nächster Zukunft genügend Ärzte dem Notarztdienst zur Verfügung stehen und gleichzeitig eine gesteigerte Ausbildungsqualität der Notärzte zum Tragen kommt“, betont der Landesrat. Es ergäbe sich hierdurch eine Angleichung der Ausbildungs- und Tätigkeitsbedingungen an andere europäische Länder, insbesondere Deutschland und die Schweiz.

Telefonische Gesundheitsberatung

Die telefonische Gesundheitsberatung „1450“ startete im April 2017 in den Ländern Niederösterreich, Vorarlberg und Wien. Der Pilotbetrieb läuft im Dezember 2018 aus. Ab Jänner 2019 wird die telefonische Gesundheitsberatung bundesweit ausgerollt.  Dazu ist einerseits die Kooperationsvereinbarung von allen Zielsteuerungspartnern entsprechend zu adaptieren und andererseits den Kostentragungsschlüssel für den Voll- bzw. Regelbetrieb ab 2019 festzulegen. Die Gesundheitsministerin wurde aufgefordert, umgehend die Verhandlungen über die zukünftige Aufteilung der Finanzierung mit dem Hauptverband, den Sozialversicherungsträgern und den Ländern aufzunehmen.

Die Pilotländer verzeichnen unisono eine hohe Inanspruchnahme, berichte Landesrat Bernhard: „In Vorarlberg beispielsweise wurden seit dem Start von 1450 rund 23.000 Anrufe, davon 13.500 Beratungen, gezählt“. Für die telefonische Beratung stehen seit Mai 2018 zehn Beraterinnen und Berater zur Verfügung.

Primärversorgungungseinrichtung auch in Vorarlberg

In der letzten Gesundheitsreferentenkonferenz im November 2017 wurde die Installierung einer Expertenarbeitsgruppe zur laufenden Abstimmung von Kriterien und Vorgangsweisen einer Mitfinanzierung von Primärversorgungseinheiten (PHC) durch die Länder beschlossen, um österreichweit möglichst einheitliche Standards für PHC zu gewährleisten. Ein erster Bericht der Expertengruppe zeigt regionale Unterschiede betreffend Personaleinsatz, Kriterien, Finanzierung und Evaluierung auf. Trotz Annäherung müssen noch weitere Gespräche und Verhandlungen geführt werden. LR Bernhard: „Vorarlberg hat bekanntermaßen noch keine Primärversorgungseinrichtung, es ist aber vernünftig, das in guter Vorbereitung mit allen Beteiligten zu tun. Auch die Anstellungsmöglichkeit von Arzt bei Arzt soll dabei berücksichtigt werden.“

In der „Primärversorgung“ stehen künftig neben einem Team von Allgemeinmedizinern auch weitere Gesundheitsberufe mit ihrem zusätzlichen Wissen zur Verfügung. Hier können sich Patienten auch wie gewohnt ihren „Hausarzt“ bzw. ihre „Hausärztin“ wählen – wohnortnah und zu deutlich längeren Ordinationszeiten. Das Behandlungsspektrum reicht von Gesundheitsvorsorge über Akutversorgung bis hin zur Rehabilitation und Pflege. Der Vorteil: Im Vertretungsfall gibt es trotzdem einen anderen Allgemeinmediziner, der Patienten und Krankengeschichte kennt.

Das Team rund um den Patienten arbeitet wie bisher mit anderen, externen Partnern zusammen wie Fachärzten und Zahnärzten, Apotheken, Sozialdiensten, Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Gemeinden usw.

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