Presseaussendung · 25.06.2018 Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes in Begutachtung Änderungsvorschläge können bis zum 16. Juli abgegeben werden

Veröffentlichung
Montag, 25.06.2018, 16:12 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Antidiskriminierung
Redaktion
admin

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann den Gesetzesentwurf bis Montag, 16. Juli 2018 in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung oder online unter www.vorarlberg.at einsehen. Bis zum Ende der Auflagefrist können auch Änderungsvorschläge abgegeben werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Landesrecht umgesetzt werden. Dazu werden öffentliche Stellen im Sinne der genannten Richtlinie – also das Land, die Gemeinden, Gemeindeverbände, landesgesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörper und sonstige durch Landesgesetz eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts – verpflichtet, bei der Gestaltung von Websites und mobilen Einrichtungen bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten. Weiters wird vorgesehen, dass die genannten Rechtsträger künftig eine Erklärung über die Einhaltung dieser Barrierefreiheitsanforderungen abgeben müssen. Schließlich enthält der Gesetzesentwurf nähere Vorgaben zur Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und zur Berichterstattung über das Überwachungsergebnis.

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