Presseaussendung · 18.07.2018 Zwei Novellen zum Gemeindedienstrecht in der Begutachtung Möglichkeit zur Stellungnahme bis 7. August

Veröffentlichung
Mittwoch, 18.07.2018, 10:19 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Praktikant Landespressestelle

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung des Gemeindedienstrechts zur Begutachtung versandt. Bis Dienstag, 7. August 2018, liegen die beiden Gesetzestexte zur Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 sowie des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und können auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Vorrangiges Ziel ist ein neues, attraktiveres Gehaltsschema für Pädagoginnen und Pädagogen in Kindergärten und in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Dem neuen Gehaltsschema liegt eine Gehaltskurve mit verkürzter Seniorität zu Grunde, sodass die betroffenen Pädagoginnen und Pädagogen früher als bisher ein höheres Gehalt erreichen. Des Weiteren soll den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten zur Verfügung stehen. Pro Kindergartengruppe wird die dafür vorgesehene Zeit auf mindestens 16 Stunden wöchentlich erhöht. Sofern eine Gruppe von einer Pädagogin bzw. einem Pädagogen alleine betreut wird, stehen zumindest 12 Stunden an Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche zur Verfügung.

Eine weitere Neuerung ist dahingehend beabsichtigt, dass Gemeindeangestellte nach längerem Krankenstand die Möglichkeit  einer Wiedereingliederungsteilzeit erhalten sollen; die Regelung orientiert sich an der bundesgesetzlichen Regelung des  Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes.

Schließlich soll Gemeindebeamtinnen und -beamten mit Schwerarbeitszeiten (insbesondere im Polizeidienst mit vielen Nachtdiensten), sowie im Bundesdienst, ein vorzeitiger Übertritt in den Ruhestand ermöglicht werden.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com