Presseaussendung · 27.07.2018 Landesverfassungs- und Gemeindegesetzänderung in der Begutachtung Stellungnahmen bis 31. August 2018 möglich

Veröffentlichung
Freitag, 27.07.2018, 10:24 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetze/Begutachtung
Redaktion
Praktikant Landespressestelle

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Gesetzesentwürfe über eine Änderung der Landesverfassung sowie über eine Änderung des Gemeindegesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Freitag, 31. August 2018, liegt der Gesetzestext bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und kann auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.

Mit den beiden Novellen erfolgt  die Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 des Bundes und der Vereinbarung über Haftungsobergrenzen. Künftig wird es ein Drei-Komponenten-Rechnungswesen geben, bestehend aus dem Ergebnishaushalt, dem Finanzierungshaushalt und dem Vermögenshaushalt. In der Landesverfassung erfolgt darüber hinaus eine Anpassung der Regelung zu den zentralen Energieunternehmen im Hinblick auf allfällige Rechtsnachfolger und im Gemeindegesetz eine Erleichterung der Zustellung des Rechnungsabschlusses und des Voranschlages an die Gemeindevertreter, indem z.B. eine E-Mail-Übermittlung ermöglicht wird.

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