Presseaussendung · 29.07.2018 LH Wallner: "Regelung zu Sonn- und Feiertagsöffnung bleibt unverändert" Verordnung um zwei weitere Jahre bis Ende 2020 verlängert – Landeshauptmann: "Nein zu genereller Sonntagsöffnung"

Veröffentlichung
Sonntag, 29.07.2018, 09:00 Uhr
Themen
Wirtschaft/Handel/Wallner
Redaktion
Praktikant Landespressestelle

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat kürzlich dem Erlass einer Verordnung des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten von Verkaufstellen an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Die bisherige Regelung wird damit um zwei weitere Jahre bis Ende 2020 verlängert. Die geltende Verordnung macht es Inhabern kleiner Lebensmittelgeschäfte möglich, in der Zeit zwischen 7 Uhr und 12 Uhr auch sonn- und feiertags für zwei Stunden offen zu halten. Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer dürfen jedoch nicht beschäftigt werden. "Die derzeitige Praxis hat sich gut bewährt", betont Landeshauptmann Wallner.

Die Regelung für ein zweistündiges Offenhalten der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen war im November 1998 geschaffen worden. Seitdem wurde die Regelung immer wieder verlängert. Sowohl die Wirtschaftskammer Vorarlberg als auch die Arbeiterkammer Vorarlberg haben gegen die Neuerlassung der Sonn- und Feiertags-Öffnungszeitenverordnung keinen Einwand erhoben. Eine generelle Sonntagsöffnung kommt für den Landeshauptmann nicht infrage: "Der arbeitsfreie Sonntag ist wichtig, um neue Kräfte zu tanken. Auch in der Bevölkerung gibt es eine große Mehrheit, die eine generelle Sonntagsöffnung klar ablehnt", so Wallner.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com