Presseaussendung · 13.08.2018 Straßensperre: L51 wegen Festumzug in Laterns kurzzeitig nicht befahrbar Für einzelne Straßenabschnitte gelten rund um die drei Tage dauernden Feierlichkeiten spezielle Verkehrsmaßnahmen

Veröffentlichung
Montag, 13.08.2018, 10:45 Uhr
Themen
Verkehr/Verordnung/Laternser Straße
Redaktion
Praktikant Landespressestelle

Laterns (VLK) – Wegen eines Festumzuges des Musikvereins Laterns am Sonntag, 19. August 2018, muss ab 13:30 Uhr der Verkehr auf der L51 Laternser Straße für rund eine Stunde unterbrochen werden. Die Straße wird von der Ortstafel bis zum Balfaplatz in beide Richtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Während der drei Tage andauernden Feierlichkeiten (17.-19. August) sind am Straßenabschnitt zudem spezielle Verkehrsmaßnahmen bezüglich Parken am Fahrbahnrand und Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft.

Im Zuge des Festumzugs wird für den entsprechenden Straßenabschnitt eine Totalsperre für den gesamten Verkehr verhängt. Von der Sperre ausgenommen sind nur die Umzugsteilnehmer.

Aufgrund der eingeschränkten Parkplatzsituation ist das Parken an der L51 Laternser Straße in den beschilderten Bereichen abschnittsweise gestattet. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten.

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