Presseaussendung · 28.04.2024 Änderung des Landesforstgesetzes geht in die Begutachtung Änderungsvorschläge bis 15. Mai möglich

Veröffentlichung
Sonntag, 28.04.2024, 10:00 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Lucas Rührnschopf

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Landesforstgesetzes. Der Entwurf kann bis Mittwoch, 15. Mai 2024 auf dem Veröffentlichungsportal des Landes (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf), bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingesehen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsphase die Möglichkeit über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge vorzubringen.

   Mit der Novelle des Forstgesetzes 1975, BGBl. I. Nr. 144/2023, entfällt die Ermächtigung der Landesgesetzgebung zur Erlassung näherer Vorschriften über die Tragung der Kosten der Waldbrandbekämpfung. Daher müssen die im Landesforstgesetz enthaltenen Kostentragungsregelungen und die damit zusammenhängenden Vorschriften zur Geltendmachung des Kostenersatzes entfallen. Bei der Waldbrandbekämpfung muss sehr schnell gehandelt werden, um die Folgen eines Waldbrandes so gering wie möglich zu halten. Daher wird vorgesehen, dass bei Gefahr im Verzug die Anforderung von Dienst- und Sachleistungen durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt erfolgen kann.

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