Presseaussendung · 09.11.2009 Neue Grippe: Regelmäßige Information bezüglich Impfärzten … und klare Verhaltensempfehlung für Schulen und Kindergärten

Veröffentlichung
Montag, 09.11.2009, 17:36 Uhr
Themen
Gesundheit/Grippe/Impfung/Wallner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Neue Grippe (H1N1) verläuft in Vorarlberg bisher mild, aber die Zahl der Krankheitsfälle hat zuletzt stark zugenommen. Die Fachleute erwarten, dass diese Entwicklung weiter anhält und dadurch auch die Impf-Nachfrage steigen wird. Deshalb wurde in der heutigen (Montag) Sitzung des Pandemie-Kernteams im Landhaus beschlossen, regelmäßig zu informieren, welche Ärzte die Impfung verabreichen, da sich diese turnusmäßig – in der Regel wöchentlich – abwechseln, berichtet Gesundheitsreferent Landesstatthalter Markus Wallner. Schullandesrat Siegi Stemer spricht darüber hinaus eine klare Verhaltensempfehlung an alle Kindergarten- und Schulverantwortlichen aus.

  

An den Kindergärten und Schulen sollen – gestützt auf eine Information des Gesundheitsministeriums und in Absprache mit den Amtsärzten – beim Auftreten von Krankheitssymptomen folgende Schritte umgesetzt werden:
- Kinder mit entsprechenden Symptomen (Fieber, Gliederschmerzen, Husten) sollen zu Hause bleiben und sich in ärztliche Behandlung begeben.
- Kinder, die mit diesen Symptomen in den Kindergarten bzw. in die Schule kommen, sind in die häusliche bzw. ärztliche Pflege zu entlassen
- Fehlen mehr als 50 Prozent der Kinder einer Gruppe bzw. einer Schulklasse mit entsprechenden Symptomen, ist diese zu schließen.
- Fehlt insgesamt mehr als die Hälfte der Kinder eines Kindergartens oder der Schüler einer Schule, ist die Einrichtung zu schließen.
- Die Schließung erfolgt jeweils für sieben Tage.
- Schwangere Lehrerinnen werden beim Auftreten eines Krankheitsfalles in der Schule freigestellt. Eine gleichartige Vorgehensweise wird den Gemeinden bei den Kindergärtnerinnen empfohlen.
- Die vollständige oder teilweise Schließung einer Schule wird vom Amtsarzt auf Grundlage des Epidemiegesetzes ausgesprochen. Die Schulbehörde hat die angeordnete Schließung durchzuführen.

   Schullandesrat Stemer bittet die Verantwortlichen, trotz der immer häufiger auftretenden Symptome der Neuen Grippe darum, Ruhe zu bewahren und die Empfehlungen einzuhalten.

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