Presseaussendung · 23.04.2010 Land richtet unabhängige Opferschutzstelle ein LR Schmid: "Allen Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten, lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse"

Veröffentlichung
Freitag, 23.04.2010, 12:09 Uhr
Themen
Soziales/Opferschutzstelle/Schmid
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Feldkirch (VLK) - Personen, die allenfalls Gewalt in öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgesetzt waren, erhalten einen unabhängigen Zugang zu Beratung und Unterstützung. Über die Kinder- und Jugendanwaltschaft richtet das Land Vorarlberg eine unabhängige Opferschutzstelle ein, die ab kommenden Montag, den 26. April telefonisch und per E-Mail erreicht werden kann, informieren Landesrätin Greti Schmid und Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch.

"Gewalt darf nicht widerstandslos hingenommen werden. Es gibt keine Rechtfertigung dafür," betonte die Landesrätin, "Deshalb wollen wir eine lückenlose Aufarbeitung dieser Thematik auch in Einrichtungen, die für das Land tätig sind oder tätig waren." Beispiele dafür sind die Stiftung Jupident oder die Vorarlberger Kinderdörfer. Deshalb ist es auch notwendig, möglichst allen Betroffenen, die allenfalls Gewalt (Schmid: "in welcher Form auch immer") in öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgesetzt waren, einen unabhängigen Zugang für Beratung und Unterstützung anzubieten.

Opferschutzstelle

Über die Kinder- und Jugendanwaltschaft richtet das Land Vorarlberg deshalb eine unabhängige Opferschutzstelle ein, die ab kommenden Montag, 26. April, unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 201816 Montag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar ist. Anrufe außerhalb dieser Zeiten werden so rasch wie möglich bearbeitet. Außerdem kann die Opferschutzstelle per Mail opferschutz@vorarlberg.at oder postalisch (Schießstätte 12, 6800 Feldkirch) erreicht werden. Durch diese unabhängige Opferschutzstelle soll zunächst erreicht werden, dass Opfer von Gewalt ihre Erfahrungen aussprechen können und dass sie nach ihren Bedürfnissen Beratung und Unterstützung erfahren.

Lückenlose Aufarbeitung

Die zweite Maßnahme betrifft die lückenlose Aufarbeitung: Mit der Zustimmung der Betroffenen sollen die Erfahrungen der Betroffenen systematisch erfasst und in einem Expertengremium ausgewertet und bearbeitet werden. "Ein zusätzlicher Auftrag an dieses Gremium ist es auch, über den Einzelfall hinaus Maßnahmen vorzuschlagen, die notwendig sind, um einerseits zurückliegende Misshandlungen möglichst umfassend aufzuarbeiten und anderseits künftig den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen so weit wie möglich zu gewährleisten", führte Landesrätin Schmid an.

Vertraulichkeit

"Die Opferschutzstelle wird auf Basis einer lückenlosen Vertraulichkeit arbeiten", sagte Kinder- und Jugendanwalt Rauch. Im Vordergrund stehe die Unterstützung und Hilfe für die Opfer von Gewalt und die Aufarbeitung der Geschehnisse. Der zweite Schritt gelte dann der Verhinderung solcher Vorfälle in der Zukunft und die rechtliche Prüfung, inwieweit die Täter von damals zur Verantwortung gezogen werden sollen.

Über den Umfang der Aufgabe konnte Rauch noch keine Daten nennen – er verwies aber auf die Erfahrungen der Opferschutzstelle in Tirol. Dort sind in den letzten sechs Wochen rund 100 Anrufe eingegangen. "Im Vordergrund standen dabei die Aufarbeitung der Geschehnisse", sagte Rauch, "Entschädigungsforderungen wurden selten gestellt."

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