Presseaussendung · 23.10.2012 Land- und Forstarbeitsgesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 5. November 2012 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 23.10.2012, 08:54 Uhr
Themen
Recht/Agrarwirtschaft/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Land- und Forstarbeitsgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Montag, 5. November 2012, liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Während der Auflagefrist haben alle Landesbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen.

Mit diesem Gesetz werden vier Novellen des Landarbeitsgesetzes 1984 ausgeführt. Weiters wird eine Regierungsvorlage zur Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984 berücksichtigt.

   Im Wesentlichen sind folgende Neuerungen vorgesehen:
- In Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über die Leiharbeit werden Regelungen über die Überlassung von Leiharbeitskräften in das Land- und Forstarbeitsgesetz aufgenommen. So sind beispielsweise Vorschriften über die Gleichstellung und Gleichbehandlung überlassener Arbeitskräfte mit den Dienstnehmern des Beschäftigers, insbesondere hinsichtlich der Urlaubszeit, der Arbeitszeit, des Entgelts und des Zugangs zu betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen sowie Informationen über offene Stellen und ein Diskriminierungsverbot im Dreiecksverhältnis Überlasser, Beschäftiger und überlassener Dienstnehmer vorgesehen.
- Die Frist für die Verjährung des Urlaubs wird um den Zeitraum der Karenz verlängert. Damit wird der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung getragen.
- Die Regelungen zur Förderung der Bildungskarenz sind bislang befristet. Diese Befristung soll entfallen.

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