Presseaussendung · 06.05.2013 Landesgesundheitsfondsgesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 21. Mai 2013 möglich

Veröffentlichung
Montag, 06.05.2013, 09:23 Uhr
Themen
Recht/Gesundheit/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Landesgesundheitsfondsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Dienstag, 21. Mai 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten sind der Bund und die Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits als gleichberechtigte Partner übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Die Eckpunkte und Inhalte dieser Gesundheitsreform werden in der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgelegt. Das vorliegende Gesetz dient der Umsetzung dieser Vereinbarung auf Landesebene. Es enthält im Wesentlichen Regelungen über die neu geschaffene Landes-Zielsteuerungskommission und über den künftig vorgesehenen Landes-Zielsteuerungsvertrag.

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