Presseaussendung · 28.05.2013 Besondere Anerkennung der häuslichen Pflege Vorarlberger Pflegegeldzuschuss wird im Juni doppelt ausbezahlt

Veröffentlichung
Dienstag, 28.05.2013, 12:55 Uhr
Themen
Soziales/Pflegegeldzuschuss/Wallner/Schmid
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg stellt zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Arbeit der pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Der Pflegegeldzuschuss – eine in Österreich einzigartige Unterstützungsleistung – wird im Juni doppelt ausbezahlt, gaben Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Greti Schmid im Pressefoyer am Dienstag, 28. Mai 2013, bekannt.

"Wir sind überzeugt, dass es für die Menschen in diesem Land wichtig ist, dass sie sowohl im ambulanten als auch im teilstationären und stationären Bereich weiterhin verlässliche und vielfältige Angebote zur Verfügung haben, die auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen, der pflegenden Angehörigen sowie des Pflegepersonals bestmöglich abgestimmt sind", sagte Wallner.

Seit Anfang 2010 gewährt das Land Vorarlberg monatlich einen Zuschuss in der Höhe von 100 Euro an Personen, die Pflegegeld der Stufe 5, 6 oder 7 beziehen und überwiegend häusliche Pflege in Anspruch nehmen. Derzeit erhalten ca. 850 Personen diesen Zuschuss.

Dass rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen daheim in ihrer vertrauten Umgebung betreut werden können, ist eine gewaltige Leistung vor allem der Familienangehörigen, betonte Landesrätin Schmid. Die Ausbezahlung des Pflegegeldzuschusses in doppelter Höhe im Monat Juni sei ein wichtiges Signal der Anerkennung für alle, die Pflege und Betreuung übernehmen, und zugleich ein klares Bekenntnis zu den Familien.

Neben der Ausweitung der Gratis-Pensionsversicherung ab der Stufe drei auf alle pflegenden Familienangehörigen, die am 1. Juli 2009 wirksam wurde, ist der Pflegegeldzuschuss eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Schmid: "Die Betreuung eines Angehörigen stellt große Anforderungen an alle Beteiligten. Umso wichtiger ist die Sicherheit, bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit mit Unterstützung rechnen zu können." Die finanziellen Zuwendungen durch Pflegegeld, Pflegegeldzuschuss, Erholungsangebote für Familienangehörige, die vielfältigen Unterstützungsangebote der Hauskrankenpflege und der mobilen Dienste, Nachbarschaftshilfe und noch manches mehr schaffen die Voraussetzungen, um zu Hause betreut werden zu können.

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