Presseaussendung · 14.01.2014 Tiergesundheitsfondsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 7. Februar 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 14.01.2014, 08:40 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 7. Februar 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der Begutachtungsentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Erweiterung des Kuratoriums des Tiergesundheitsfonds (das diesen Fonds verwaltet) durch den Präsidenten der Landesstelle Vorarlberg der Österreichischen Tierärztekammer.
- Anstelle der Bezirkshauptmannschaft hat künftig die Landesregierung die Tierzahlen zu erheben, dem Tiergesundheitsfonds mitzuteilen und erforderlichenfalls die vom Tierhalter zu leistenden Beiträge mit Bescheid vorzuschreiben.
- Schaffung der Möglichkeit zur Aufrechnung von fälligen Beiträgen des Tierhalters gegen vom Tiergesundheitsfonds an den Tierhalter auszuzahlende Mittel (Verwaltungsvereinfachung).

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