Presseaussendung · 01.03.2016 Sammelnovelle in der Begutachtung Gesetz zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten und gentechnisch veränderten Organismen – Einsichtnahme bis 18. März 2016 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 01.03.2016, 08:41 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Gentechnik/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten und gentechnisch veränderten Organismen zur Begutachtung versandt. Mit dieser Sammelnovelle werden das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, das Jagdgesetz, das Pflanzenschutzgesetz und das Landes-Sicherheitsgesetz geändert. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 18. März 2016, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann online abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Zum einen werden mit der Sammelnovelle begleitende Regelungen zur EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten geschaffen; diese Regelungen betreffen insbesondere Festlegungen, welche Behörden für die Anwendung der EU-Verordnung verantwortlich sind, und Bestimmungen über Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Verordnung; die begleitenden Regelungen zur EU-Verordnung im Fischereigesetz und im Bodenseefischereigesetz werden mit separaten Novellen erfolgen.

   Zum anderen dient die Sammelnovelle der Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, sowie der Umsetzung des Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetzes des Bundes. Hierfür werden im Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung die Kriterien des bestehenden Bewilligungsverfahrens über den Anbau von GVO verschärft und zusätzlich eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung geschaffen, damit sie den Anbau von GVO beschränken oder versagen kann.

   Weiters sieht der Entwurf – über Änderungen betreffend invasive gebietsfremde Arten und gentechnisch veränderten Organismen hinausgehend – Änderungen im Jagdgesetz vor, insbesondere:
- Es werden Vorkehrungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von ansteckenden Tierkrankheiten (z.B. Tbc) bzw. zur Erhaltung eines gesunden Wildbestandes getroffen.
- Das Aussetzen von heimischem Schalenwild wird für bewilligungspflichtig erklärt. Das Aussetzen von sonstigem heimischem Wild kann die Landesregierung mit Verordnung für bewilligungspflichtig erklären.

   Schließlich wird im Pflanzenschutzgesetz eine Deregulierung dahingehend vorgenommen, dass Personen, die Pflanzenschutzmittel zur Einzelpflanzenbehandlung im Grünland unter Anleitung verwenden, nicht zwingend über einen Pflanzenschutzmittelausweis verfügen müssen.

Zum Begutachtungsentwurf: www.vorarlberg.at/vorarlberg/land_politik/land/gesetzgebung/weitereinformationen/legistik-portal/begutachtungsentwuerfe.htm.

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