Presseaussendung · 16.04.2024 Europawahl: Kandidatur noch möglich, Wählerverzeichnisse liegen auf

Veröffentlichung
Dienstag, 16.04.2024, 16:31 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europa
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Erstellung sowohl der Wählerverzeichnisse als auch der Liste wahlwerbender Parteien bzw. KandidatInnen für die Europawahl 2024 geht in die Endphase. Ab heute (Dienstag, 16. April) bzw. in Gemeinden mit Hauskundmachung ab Freitag, 19. April, liegen die Wählerverzeichnisse für die Europawahl zur Einsichtnahme und allfälligen Berichtigung bei den Gemeinden auf. Und noch bis Freitag, 26. April 2024, 17.00 Uhr, können Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde im Innenministerium eingebracht werden.

Der Zeitraum für die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und die Möglichkeit zur Stellung eines Berichtigungsantrages endet am Donnerstag, 25. April. Die genauen Einsichtsstunden werden jeweils von der Gemeindewahlbehörde festgelegt. Nach Abschluss der Wählerverzeichnisse steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten fest.

Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen enthalten die Hauskundmachungen keine Informationen mehr über die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung, jedoch ist nun neben den allgemeinen Informationen über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis auch ein QR-Code aufgedruckt, über den Personen mit einer ID-Austria die Abfrage online durchführen können.

Kandidatur noch möglich

Ein rechtsgültiger Wahlvorschlag, um als wahlwerbende Partei bzw. als KandidatIn zur Europawahl antreten zu können, erfordert die Unterstützung von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates, eines österreichischen Mitgliedes des Europäischen Parlaments oder die Unterstützungserklärung von mindestens 2.600 Wahlberechtigten. 

Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung ist vor jener Gemeindewahlbehörde zu leisten, in deren Europa-Wählerevidenz die Person eingetragen ist. Das ist die Hauptwohnsitz-Gemeinde, wenn in Österreich ein Hauptwohnsitz besteht. Ein persönliches Erscheinen vor der Gemeinde sowie der Nachweis der Identität durch einen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis) ist zwingend erforderlich. Eine Person kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Wahl-Hotline des Landes

Nähere Auskünfte zur Europawahl können von der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder über die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 eingeholt werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail (inneres@vorarlberg.at) entgegengenommen. 

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