Presseaussendung · 17.04.2024 LR Gantner bekräftigt: „Wolf hat im Siedlungsraum nichts verloren“ Landwirtschaftslandesrat reagiert auf haltlose Kritik des Wiener Tierschutzvereins

Veröffentlichung
Mittwoch, 17.04.2024, 12:42 Uhr
Themen
Tiere/Wolf/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Vergangene Woche hat die Vorarlberger Landesregierung eine neue Wolfsmanagementverordnung (WMVO) erlassen, die das Ziel hat, den menschlichen Siedlungsraum zu schützen und Schäden an Nutztierbeständen zu vermeiden. Die nach Ende eines breiten Begutachtungsprozesses von einer Wiener Organisation veröffentlichte Kritik weist Landesrat Christian Gantner zurück.

„Es zeigt sich einmal mehr, dass die sogenannten ‚Umweltorganisationen‘, die in wohlig klimatisierten Wiener Bürohäusern sitzen, weder Ahnung von der Vorarlberger Lebensrealität haben, noch die relevanten Gutachten und Rechtsprechung kennen“, äußert sich Landwirtschafts- und Sicherheitslandesrat Christian Gantner über die Aussagen des Wiener Tierschutzvereins, der sich wegen der Suche nach überregionaler Relevanz seit wenigen Jahren „Tierschutz Austria“ nennt.

Dass der Erhaltungszustand des Wolfs besser geworden ist, ist europaweit bekannt. Sogar die Europäische Kommission schlägt deshalb vor, den Wolf nicht mehr als „streng geschützt“ zu klassifizieren. Dazu stellt auch Gantner klar: „Niemand will den Wolf ausrotten. Aber jedes Tier, das keinen natürlichen Feind hat und nicht reguliert werden kann, bringt ein Ungleichgewicht in die Natur. Genau das geschieht derzeit beim Wolf. Er ist nicht mehr vom Aussterben bedroht wie vielleicht vor 30 Jahren. Darauf müssen wir zum Schutz unserer Lebens- und Kulturräume reagieren.“ 

Univ.-Prof. Klaus Hackländer, anerkannter Wolfsexperte und Institutsleiter an der Wiener Universität für Bodenkultur, prognostiziert einen steilen Anstieg der Wolfspopulation mit Zuwachsraten von mindestens 30 Prozent und bestätigt in seinem Gutachten für das Land Vorarlberg, dass die Entnahme einzelner Risiko- und Problemwölfe keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand hat. Auch die Europäische Rechtsprechung bestätigt diese Herangehensweise und lässt begründete Ausnahmen – nämlich Abschüsse – explizit zu. Dass Abschüsse mit der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie vereinbar sind, wird also von der höchsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, bestätigt.  

Zusätzlich scheinen die Kritiker die Verordnung nicht sinnerfassend gelesen zu haben, denn Einzelfallprüfungen, die von der Aarhus-Konvention geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung, und in der Praxis umsetzbare Herdenschutzmaßnahmen wurden sehr wohl berücksichtigt. Genau diese Praxistauglichkeit, also die Berücksichtigung von Haus- und Sachverstand, war eine wichtige Grundlage des Pakets. Im Jahr 2023 förderte das Land Vorarlberg 39 Herdenschutzprojekte mit einem Gesamtbetrag von knapp 100.000 Euro. Dazu Gantner: „Wer eingezäunte Alpen fordert, war wohl noch nie höher als im 10. Stock eines Hochhauses.“

Abschließend unterstreicht Landwirtschafts- und Sicherheitslandesrat Christian Gantner seine klare Position: „Klar ist, dass der Wolf im besiedelten Raum nichts verloren hat. Der Schutz des Menschen und unserer Nutztiere steht an oberster Stelle. Durch die neue Verordnung ist ein rasches, konsequentes und rechtssicheres Handeln im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung möglich und es sind wichtige Rahmenbedingungen für einen sicheren Alpsommer 2024 geschaffen.“

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