Landespressestelle - Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen - Fotoservice der Landespressestelle

Punkt 1:
Das Fotoservice der Landespressestelle enthält Fotos, an denen die Rechte dem Land Vorarlberg zustehen. Ausgenommen hiervon sind Fotos, bei denen ein Hinweis angebracht ist, dass die Rechte bei Dritten liegen. Die Fotos, an denen die Rechte dem Land Vorarlberg zustehen, stehen unter den Nutzungsbedingungen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Eine Registrierung des Nutzers ist nicht erforderlich. Mit dem Download akzeptiert der Nutzer die  Nutzungsbedingungen dieser Fotos. Das gesamte im Fotoservice enthaltene Bildmaterial ist nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt.

Punkt 2:
Wird Bildmaterial herunter geladen, an dem die Rechte nicht dem Land Vorarlberg zustehen, so ist vor dem Download die Werknutzungsbewilligung des jeweiligen Fotografen einzuholen und mit ihm eine Vereinbarung über die Vergütung für die Nutzung des Bildmaterials zu treffen.

Punkt 3:
Soweit nicht ohnehin das Recht auf freie Werknutzung, insbesondere gemäß § 42 UrhG besteht, erteilt das Land Vorarlberg die
• nicht übertragbare,
• nicht ausschließliche,
• zeitlich und räumlich unbeschränkte Bewilligung das Bildmaterial des Fotoservice, an dem das Land Vorarlberg die Rechte zustehen, kostenfrei
• zu nicht kommerziellen Zwecken,
• zu redaktionellen Zwecken von Medien und
• zu Zwecken im Bereich der politischen Bildung zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, öffentlich vorzuführen oder im Internet zur Verfügung zu stellen.

Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Punkt 4:
Bei Veröffentlichung des Fotomaterials muss das abgebildete Sujet der Bildquelle und dem jeweiligen Fotografen zugeordnet werden können. Das gilt auch für Sammelbilder. Das Fotoservice der Landespressestelle ist als Bildquelle zu nennen und ergänzend mittels Schrägstrich nachgesetzt, der Name der Fotografin bzw. des Fotografen sowie das Jahresdatum. Beispiel: Land Vorarlberg/A. Serra 2014.

Punkt 5:
Bei Nutzung des Bildmaterials des Fotoservice ist eine Bearbeitung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Landespressestelle nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Größenveränderungen, geringfügige Farbkorrekturen und geringfügige Ausschnittsveränderungen. Heruntergeladene Bilder dürfen auch nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang benutzt werden. Es sind die Bestimmungen des Urheberrechtes, insbesondere die Bildnisschutzes (§78 UrhG) einzuhalten. Jedenfalls unzulässig ist die Verwendung des Bildmaterials, die zu einer Herabwürdigung abgebildeter Personen oder des Ansehens des Landes Vorarlberg oder der Republik Österreich führen.

Punkt 6:
Von jedem Druckwerk, das unter Verwendung von Bildmaterial des Fotoservice hergestellt wurde, ist der Landespressestelle kostenlos ein vollständiges Belegexemplar zu übermitteln (Landespressestelle, Römerstraße 15, 6900 Bregenz). Bei Nutzung der Bilder in Online-Medien, ist der Landespressestelle ein Hinweis auf die entsprechende Seite mit Angabe der URL zu übermitteln - presse@vorarlberg.at

Punkt 7:
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bewirkt das sofortige Erlöschen der erteilten Werknutzungsbewilligung. Nach einer unberechtigten Nutzung eines Fotos ist auch ein neuerlicher Erwerb einer Nutzungsbewilligung für dieses Foto ausgeschlossen.

Punkt 8:
Die Haftung und Gewährleistung der Landespressestelle beschränkt sich auf das Bestehen der erteilten Werknutzungsbewilligung und vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden. Eine darüber hinausgehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die Rechtsfolgen einer aus der Nutzung des Bildmaterials entstehenden Urheberrechtsverletzung richten sich nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz. Die Landespressestelle haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer aus dem Erlöschen der Werknutzungsbewilligung entstehen.

Punkt 9:
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus der Nutzung des Fotoservice ist Bregenz. Die Nutzung unterliegt österreichischem Recht.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fotoservice - wenden Sie sich an die Landespressestelle, erreichbar unter der Mailadresse presse@vorarlberg.at.

19. September 2022, Landespressestelle

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